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Dieser Satz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." fehlt noch im Deutschen Grundgesetz. 2. Lebenspartnerschaft = Ehe? - Letzte Hürden überwinden! Sachsen weigert sich, noch ausstehende Rechtsangleichungen vorzunehmen. Andere Bundesländer sind dem Freistaat da weit voraus. So fehlen zum Beispiel noch die Gleichstellung verpartnerter Beamter und Angestellter bei den berufsständischen Versorgungswerken sowie eine Gleichbehandlung im Bestattungsrecht. 3. Bessere Aufklärung an Schulen Wir fordern eine Verbesserung der Aufklärungsarbeit an Schulen und die Berücksichtigung sexualpädagogischer Inhalte in der Aus- und Weiterbildung von Pädagogen/innen. 4. Aufhebung des Verbotes von Blut- und Plasmaspenden Wir fordern, dass Schwule und bisexuelle Männer die Möglichkeit zur Blut- und Plasmaspende bekommen. 5. Ein Personenstand für Alle - Integration der Neuregelung für Transsexuelle und Intersexuelle ins Personenstandsgesetz Jeder soll sein Geschlecht und Namen individuell ändern können. Transsexuellen soll es ermöglicht werden, ohne rechtliche Nachteile von einem Rechtsinstitute ins nächste in Sachen Partnerschaften zu wechseln. Verfahrensabläufe und Wartefristen bei der Änderung des Geschlechts sollen verbessert werden. Alter Name oder geschlecht dürfen nicht länger veröffentlicht werden. Formulare auf Ämtern sollen Geschlechtsneutral formuliert werden. Unterbringung im Strafvollzug muss ohne Ächtung aufgrund von Intolleranz möglich sein. (Quelle: Webmaster vom 21.4.2009)
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